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   OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09   

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OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09 (https://dejure.org/2010,8904)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 A 310/09 (https://dejure.org/2010,8904)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 (https://dejure.org/2010,8904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BBesG aF § 13; EltZV a F § 1; BErzGG § 15; Richtlinie 96/34/EG vom 3.6.1996

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit für den Anspruch von in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche Beamte auf Ausgleichszulage; Versetzung eines Beamten bei gleichzeitigem Laufbahnwechsel aus der Laufbahn des mittleren Grenzzolldienstes in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit für den Anspruch von in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindliche Beamte auf Ausgleichszulage; Versetzung eines Beamten bei gleichzeitigem Laufbahnwechsel aus der Laufbahn des mittleren Grenzzolldienstes in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 583
  • DÖV 2011, 451
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Hierzu gehören auch die Rechte und Vorteile, die mit den Beschäftigungsbedingungen zusammenhängen (vgl. EuGH, Urt. v. 22.10.2009, NJW 2010, 1582, 1584).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Bei der - wie hier - unterschiedlichen Behandlung von Personengruppen unterliegt der Normgeber grundsätzlich der strengen Verhältnismäßigkeitsbindung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96, 97; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 10.9.2010 - 2 B 238/10 -).
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Bei der - wie hier - unterschiedlichen Behandlung von Personengruppen unterliegt der Normgeber grundsätzlich der strengen Verhältnismäßigkeitsbindung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96, 97; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 10.9.2010 - 2 B 238/10 -).
  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Demgegenüber unterfallen Beamte, die nicht originär hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, dem Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH, Urt. v. 27.11.1991, NVwZ 1992, 1181 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.09.2010 - 2 B 238/10

    Einstweilige Anordnung, Schülerbeförderung, nächstgelegene Schule, staatlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Bei der - wie hier - unterschiedlichen Behandlung von Personengruppen unterliegt der Normgeber grundsätzlich der strengen Verhältnismäßigkeitsbindung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1993, BVerfGE 88, 87, 96, 97; Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris; Senatsbeschl. v. 10.9.2010 - 2 B 238/10 -).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Auch wenn der Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts in erster Linie die zur Umsetzung der fachlichen Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Bestimmungen betrifft, beschränkt er sich dennoch nicht auf die Auslegung dieser Bestimmungen, sondern verlangt, dass das nationale Gericht das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewendet werden kann, dass es nicht zu einem der Richtlinie widersprechenden Ergebnis führt (vgl. EuGH, Urt. v. 5.10.2004, NJW 2004, 3547; zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des BErzGG BAG, Urt. v. 20.5.2008 - 9 AZR 219/07 -, juris).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Auch wenn der Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts in erster Linie die zur Umsetzung der fachlichen Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Bestimmungen betrifft, beschränkt er sich dennoch nicht auf die Auslegung dieser Bestimmungen, sondern verlangt, dass das nationale Gericht das gesamte nationale Recht berücksichtigt, um zu beurteilen, inwieweit es so angewendet werden kann, dass es nicht zu einem der Richtlinie widersprechenden Ergebnis führt (vgl. EuGH, Urt. v. 5.10.2004, NJW 2004, 3547; zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des BErzGG BAG, Urt. v. 20.5.2008 - 9 AZR 219/07 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Diese sind verpflichtet, ihr Recht den inhaltlichen Vorgaben der Rahmenvereinbarung anzupassen (vgl. Art. 288 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - BVerwG, Urt. v. 25.3.2010, NVwZ 2010, 1380, 1381).
  • LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1364/07

    Versetzung nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub - Arbeitsplatzgarantie -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09
    Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland im Bundeserziehungsgeldgesetz geschehen (vgl. Hessisches LAG, Urt. v. 4.3.2008 - 13 Sa 1364/07-, juris, unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG vom 3.6.1996, erstellt am 19.6.2003).
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 2 A 177/11

    Ausgleichszulage, Unterbrechung, Elternzeit

    Mit Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 A 572/09 - hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an seiner Richtigkeit unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 - (juris) zugelassen.

    § 13 Abs. 2 BBesG sei gemeinschaftsrechtskonform in der Weise auszulegen, dass die Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit maßgeblich seien (SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 - a. a. O.).

    Da die Klägerin einen Anspruch auf Ausgleichszulage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum geltend macht, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. November 2010 (- 2 A 310/09 - a. a. O. Rn 19 ff.) betreffend die Auswirkungen für eine beamtenrechtliche Ausgleichszulage bei Versetzung während der Elternzeit wie folgt ausgeführt:.

  • VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 1599/14
    Er wiederholt die Gründe aus dem Widerspruchsverfahren und trägt darüber hinaus vor, nach der Rechtsprechung des OVG Sachsen (2 A 310/09) seien für die Gewährung der Ausgleichszulage die Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit maßgeblich.

    vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris, Rz. 17 f.; i.E. auch OVG NRW, Urteil vom 14. November 2012 - 1 A 69/11 -, juris, Rz. 60.

    Entgegen der Ansicht des Klägers steht dem gefundenen Ergebnis auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Sachsen und NRW zur richtlinienkonformen Auslegung von § 13 BBesG, Urteile vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris und vom 14. November 2012 - 1 A 69/11 -, juris, nicht entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 69/11

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung einer Ausgleichszulage gemäß § 13 Abs. 2

    Die Klägerin macht sich insoweit die Begründung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, ZBR 2011, 282 ff., zu Eigen.

    vgl. i. E. auch OVG Sachsen, Urteil vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, ZBR 2011, 282 = juris, Rn. 26 f.

  • OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14

    Schadensersatzleistung wegen unterbliebener Ernennung; Aufstiegsbeamter;

    Da der Kläger Schadensersatz für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vom 1. September 2008 bis zu seiner Einweisung in eine Planstelle nach A 10 BBesO ab dem 2. Oktober 2010 - verlangt, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 2. April 2009, abzustellen (vgl. Senatsurt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).21 a) Nach § 10 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz) vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370; 2000, S. 7) in der am 1. April 2009 in Kraft getretenen Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194; im Folgenden: SächsBG a. F.) bedarf es einer Ernennung (außer in den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BeamtStG genannten Fällen) auch zur Verleihung eines anderen Amts mit gleichem Grundgehalt und anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.
  • OVG Sachsen, 08.09.2015 - 2 A 668/13

    Funktionszulage; Ausgleichszulage; Schadenersatz

    Da der Kläger einen Anspruch auf Funktionszulage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum geltend macht, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 24.02.2011 - 2 A 572/09

    Zulassung der Berufung, Ausgleichszulage, Elternzeit

    Der Senat hat mit Urteil vom 25. November 2010 - 2 A 310/09 - entschieden, dass § 13 BBesG in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung gemeinschaftsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass für den Anspruch von in Elternzeit ohne Dienstbezüge befindlichen Beamten auf Ausgleichszulage die Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit maßgeblich sind.
  • OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10

    Zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des

    Für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage aufgezeigt und dazu dargelegt wird, dass und inwieweit die Frage grundsätzlich klärungsbedürftig ist, d.h. sich bei obergerichtlicher Klärung dazu eignet - unbeschadet des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung - die Überzeugungsbildung und Rechtsanwendung in anderen Fällen in dieser konkreten Frage zu vereinheitlichen oder fortzuentwickeln (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. B. v. 12.01.2011 -2 A 39/10.A -, B. v. 22.04.2008 - 2 A 254/07.A. - m.w.N. und B. v. 09.07.2010 - 2 A 310/09.A-).
  • OVG Sachsen, 28.11.2017 - 2 A 786/16

    Soldatenversorgung; Übergangsgebührnisse; Beratungsfehler

    Da der Kläger einen Anspruch auf Übergangsgebührnisse für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum geltend macht, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 - und Urt. v. 10. September 2013 - 2 A 177/11 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 02.12.2014 - 2 A 57/14

    Ruhegehaltfähigke Dienstzeit, Hochschulstudium Vermessungswesen, Gleichartigkeit

    Da die Klägerin einen Anspruch auf Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten im Rahmen der Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge geltend macht, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.01.2016 - 2 A 378/14

    Versorgung; Tätigkeit für das MfS

    Soweit der Kläger einen Anspruch auf ungekürzte Versorgungsbezüge für in der Vergangenheit liegende Zeiträume geltend macht, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.10.2014 - 2 A 735/13

    Amtszulage, Ernennung, Einweisungsverfügung, Verjährung

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